[vc_row][vc_column][vc_column_text]Das Überprüfen Ihres Feuerlöschers ist überlebensnotwendig. Denn bricht ein Brand aus muss Ihr Feuerlöscher funktionieren. Deshalb schreibt auch der Gesetzgeber eine regelmäßige Feuerlöscher-Überprüfung vor. Dieser besagt, dass ein Feuerlöscher alle zwei Jahre überprüft werden muss. Dies steht unter anderem im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, in der Arbeitsstättenverordnung sowie in der Versandbehälterverordnung. Anhand einer ausgestellten Plakette erkennen Sie, wann Ihre nächste Feuerlöscherüberprüfung ansteht.

Zudem muss bei tragbaren Feuerlöscher nach maximal fünf Jahren eine innere, sowie nach maximal zehn Jahren eine äußere Festigkeitsprüfung durchgeführt werden. Diese Fristen können sich jedoch – je nach Bauart und Löschmittel – etwas unterscheiden. Im Einzelfall bestehen sogar Sonderregelungen. Unbedingt beachten sollten Sie allerdings, dass zum Einsatz gebrachte Feuerlöscher umgehend gewartet werden müssen![/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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